Guten
Tag,
hiermit
bestätigen wir Ihnen die Meldung der Musikinstrumente in Ihrem
privaten Besitz, die möglicherweise Anteile von seit 1.1.2017 unter
Schutz stehenden Holzarten des Anhangs II Washingtoner
Artenschutzabkommen (WA) beinhalten (Dalbergia ssp., Kosso,
Bubinga….).
Wir
möchten Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass entgegen
im Raum stehender Befürchtungen, für den Besitz dieser Instrumente
sei eine Vorlage- oder Vorerwerbsbescheinigung erforderlich, diese
nicht benötigt wird.
Der
private Besitz einschließlich privater Konzertreisen innerhalb und
auch außerhalb der EU stellt keinen gewerblichen Handel im Sinne des
Artenschutzes nach dem WA dar!
Darüber
hinaus werden (bei dauerhaftem Export) je nach Holzart
voraussichtlich nur solche Instrumente erfasst, bei denen der
verbaute Anteil einer der erwähnten geschützten Holzarten über 10
Kg liegt.
Bei
einem eventuellen Weiterverkauf der Instrumente können Sie als
Verkäufer dem Käufer mit einem Vermerk in der Rechnung
bestätigen, dass das Instrument aus Ihrem legalen Besitz stammt.
Zur
Erklärung:
Palisanderhölzer
werden lediglich in Schutzstatus B der EU-Verordnung
eingestuft. Dies entspricht dem Anhang II des WA und ist nicht
die höchste Schutzkategorie. Für Arten des Anhangs B genügt beim
Vorerwerb (Also Erwerb vor Unterschutzstellung) gemäß § 46 des
Bundesnaturschutzgesetzes eine Glaubhaftmachung zum Beweis der
Besitzberechtigung.
Der
oben erwähnte Vermerk in der Rechnung beim Verkauf (auch wenn keine
Originalrechnung mehr vorliegt) reicht als solche
Glaubhaftmachung aus, zumal die Glaubhaftmachung von den zuständigen
Behörden nur gefordert werden darf, wenn Tatsachen die Berechtigung
in Frage stellen. Auch ein Verkauf „per Handschlag“ ist in diesem
Sinne legal.
Ausnahme
hiervon bilden NUR Musikinstrumente mit Rio-Palisander-Anteilen
(Dalbergia nigra). Diese stehen bereits seit 1992 unter Höchstschutz
(Anhang A der EU-Verordnung) und dürfen bereits seit diesem
Zeitpunkt nicht ohne entsprechende Dokumente gehandelt werden.
Instrumente mit Holzanteilen der von Ihnen erwähnten Hölzer sind
hiervon nicht betroffen
Besten Dank!
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